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Technische Angaben
Bitte beachten Sie unsere Anzeigenschlusszeiten und stellen Sie sicher, dass Ihr Anzeigenauftrag zu den angegebenen Zeiten in unserem Haus vorliegt – anderenfalls können wir eine Veröffentlichung am von Ihnen gewünschten Erscheinungstag leider nicht garantieren.
Ausgabe Montag | Freitag 13.00 Uhr |
Ausgaben Dienstag-Freitag | am Vortag 10.30 Uhr |
Ausgabe Samstag | Donnerstag 16.00 Uhr |
Stellenanzeigen/Unterricht | Donnerstag 10.30 Uhr |
Heiraten/Bekanntschaften | Donnerstag 10.30 Uhr |
Senden Sie bitte eine PDF-Datei Ihres Prospektes (Auflösung 96 dpi, Dokument mit Einzelseiten und identischen Seitenformaten, keine ausgeschossenen Seiten, nicht passwortgeschützt) an: prospekte@zeitungsgruppe-muensterland.de
Formate
Mindestformat: DIN A6 (105 × 148 mm)
Maximalformat: 240 × 330 mm mit dem Falz an der langen Seite.
Die Fremdbeilagen sollen in ihrem Format kleiner sein als das Zeitungsformat, gegebenenfalls ist die Beilage zu falzen. Beilagen, deren Ummantelung ein kleineres oder größeres Format haben als der Innenteil (Loseblattform, geheftet oder zweite Beilage) bedürfen der Abstimmung.
Flächengewichte
Format DIN A6 von 120 bis 240 g/m²
Formate größer DIN A6 bis DIN A4 mindestens 120 g/m²
Formate größer DIN A4 mindestens 60 g/m²
Formate größer DIN A4 sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 × 297 mm) zu falzen.
Flächengewicht im jeweils möglichen Maximalformat ab 4 bis 6 Seiten mindestens 60 g/m² ab 8 Seiten mindestens 50 g/m²
Gewichte
Das Gewicht einer Beilage soll 70 g pro Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Abstimmung erforderlich.
Bei Wochenendausgaben werden mitunter niedrigere Höchstgewichte vorgegeben. Eine Abstimmung ist erforderlich.
Das Gesamtgewicht aller Beilagen darf das Gewicht des Trägerobjektes nicht überschreiten. (Presse Distribution Beilagen der Deutschen Post)
Falzarten
Gefalzte Beilagen müssen im Kreuz-, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein.
Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148 × 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite haben.
Beschnitt
Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Klebereste aufweisen.
Platzierung
Eine Platzierung ist an die speziellen Voraussetzungen des Objektes und an die technischen Mölichkeiten gebunden. Abstimmung erforderlich.
Standpositionen
Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten) sind der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müsen dabei bündig im Falz in der Mitte der Beilage angeklebt werden.
Postkarten müssen für besseren Halt im Strichleimungsverfahren angeklebt werden. Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung notwendig.
Drahtrückstichheftung/Falzleimung
Die Draht-Rückenheftung sollte möglichst vermieden werden. Bei Verwendung muss die Drahtstärke der Rückenstärke der Beilage angemessen und darf keinesfalls größer/dicker sein. Die Klammerung muss ordentlich ausgeführt sein.
Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken-oder Falzleimung hergestellt werden.
Bei Verblockung durch Draht-Rückenheftung sind Mehrfachbelegungen nicht auszuschließen.
Hinweise zu Fremdbeilagen
Fremdbeilagen, die der Zeitung ähneln (Papier, Format, Layout) bedürfen der Abstimmung. Die jeweils aktuellen postalischen Bestimmungen sind zu berücksichtigen.
Zuschussmenge
Eine Zuschussmenge von mindestens 2 % ist erforderlich.
Fehlbelegung
Fehlstreuungen, Mehrfachbelegungen und Fehlbelegungen sind nicht völlig auszuschließen, branchenüblich sind circa 2%. Der Zustand und die Art der Beilage beeinflussen die Fehlerquote.
Probelauf
Von der Richtlinie abweichende Beilagen (z.B. Sonderformate, Warenproben, spezielle Falzarten, besondere Bedruckstoffe) bedürfen der Abstimmung und gegebenenfalls eines Testlaufs. (Abb. 5 und 6)
Technische Richtlinien
Wir verweisen auf die technischen Richtlinien für Fremdbeilagen in Tageszeitungen des Bundesverband Druck und Medien e.V., die wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung stellen.
Hinweise
- Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige maschinelle Verarbeitung gewährleisten. Eine zusätzlich notwendige manuelle Aufbereitung wird gegebenenfalls in Rechnung gestellt.
- Durch Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden oder führen zu Fehlbelegungen.
- Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht zu verarbeiten.
- Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 10 bis 12 cm (mindestens 50 Exemplare) aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind.
- Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht notwendig sein.
- Einzelne Lagen dürfen nicht verschnürt oder verpackt sein.
- Wenn bei nicht stapelfähigen Beilagen die Griffhöhe von ca. 10 bis 12 cm nicht erreicht werden kann, ist die zu praktizierende Alternative abzustimmen.
Aschendorff Druckzentrum
Westfälische Nachrichten & Partner
An der Hansalinie 1, 48163 Münster
» kostenfrei, vor Belegungstermin frühestens 6 Werktage, spätestens 3 Werktage, Mo-Fr 7-15 Uhr
Palettierung
- Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Euro-Paletten gestapelt sein und dürfen eine maximale Ladehöhe von 120 cm (einschließlich Schutzverpackung) nicht überschreiten.
- Beilagen sollen generell nicht gebündelt werden – außer es handelt sich um Resthaushalts- oder Direktverteilung und wenn es der Transport (z.B. gegen Verrutschen) nicht anders zulässt.
- Beilagen für mehrere Ausgaben bzw. Erscheinungstermine müssen klar gekennzeichnet nach Ausgabe bzw. Erscheinungstermin auf je einer Palette angeliefert werden.
- Beilagen sind gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen.
- Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und die Lagen vor Schmutz zu schützen, ist der Palettenboden mit einem stabilen Karton abzudecken.
- Das Durchbiegen der Lagen ist durch einen stabilen Karton zwischen den Lagen zu vermeiden. Der Stapel erhält gleichzeitig mehr Festigkeit. Hohlräume sind zu vermeiden.
- Wird der Palettenstapel umreift oder schutzverpackt dürfen die Kanten der Beilagen nicht beschädigt oder umgebogen werden.
- Zur Gewährleistung sind die Paletten an jeder Stirn- und Längsseite mit Palettenzetteln im DIN A4-Format mit folgenden Angaben auszuzeichnen:
(a) Absender- und Empfängeranschrift
(b) Beilagentitel oder Artikelnummer/
(b) Motiv/Kundenname
(c) zu belegendes Objekt und zu
(c) belegende Ausgabe
(d) Exemplare pro Palette und Gewicht
(d) der Palette
(e) Paletten-Nummer durchnummeriert
Lieferschein
- Die Angaben auf dem Lieferschein müssen denen der Palettenzettel entsprechen.
- Der Lieferschein enthält:
- das Gewicht,
- die Anzahl der Paletten,
- die Exemplarmengen der Teil- und Gesamtmenge,
- ein Feld zur Dokumentation des Palettentauschs,
- ein Feld für Vermerke,
- sowie die korrekte Empfänger- und Absenderanschrift und Telefonnummer für eine Kontaktaufnahme.
Bei Teillieferungen ist ab dem ersten Lieferschein für die folgenden Anlieferungen das jeweilige Datum und die Uhrzeit beim Empfänger auf dem Lieferschein anzugeben. Bei mehr als 3 Anlieferungen empfiehlt sich ein Versandplan über alle Teillieferungen.
Verpflichtung aus der Verpackungsordnung, Materialeinsatz
- Die Verpackung ist auf das notwendige, zweckdienliche Minimum zu beschränken.
- Paletten und Deckelbretter sind im Mehrwegverfahren zu nutzen.
- Palettenbänder sollen aus PE sein, Metallbänder sind aus Unfallverhütungsgründen zu vermeiden.
- Kunststoffmaterialien müssen aus PE sein.
- Die Kartonagen müssen recyclingfähig sein.
- Als Verpackungsmaterial darf kein Verbundmaterial eingesetzt werden.
Rücknahmeverpflichtung und Entsorgungskosten bei Transportverpackungen
- Der Lieferant von Beilagen ist zur Rücknahme der Transportverpackungen verpflichtet. Zu Transportverpackungen zählen insbesondere Paletten, Folien, Zwischen- und Abdecklagen sowie Palettenbänder.
- Die Rücklieferung der Transportverpackungen wird durch die Zeitungsdruckerei veranlasst oder es erfolgt die Mitnahme durch den Lieferanten anlässlich einer Folgelieferung bei der Zeitungsdruckerei. In beiden Fällen kann die sortenreine Erfassung von Verpackungsmaterialien oder eine entsprechende Nachsortierung vereinbart werden.
- Die Entsorgungskosten trägt der jeweils rücknahmepflichtige Lieferant.
- Alternativ kann auch eine Entsorgung durch die Zeitungsdruckerei vereinbart werden (gegen Erstattung der Entsorgungskosten). In diesem Fall werden die reinen marktüblichen Entsorgungskosten (ohne Transportkosten bis zur Annahmestelle) berechnet. Die Vereinbarung einer Entsorgungskostenpauschale ist zulässig.
- Die Benennung von „Dritten“ oder einer Annahme-/Sammelstelle, die im Auftrag des Lieferanten dessen Rücknahmeverpflichtung erfüllt, ist möglich.
Anlieferung
- Die Anlieferung bei der Druckerei sollte frühestens 6 Werktage und muss spätestens 3 Werktage vor dem Erscheinungstermin erfolgen.
- Kosten, die durch nicht termingerechte oder örtlich falsche Anlieferung der Beilagen oder verspätetem Rücktritt entstehen, trägt der Auftraggeber.
- Die Anlieferung von bereits vorgewickelten Beilagen ist nur nach Abstimmung mit der verarbeitenden Druckerei möglich.
Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm), 2007
Anlieferung digital
Die Anlieferung der Unterlagen als PDF sollten bis spätestens drei Werktage vor Erscheinungstermin mit der Benamung Kundenname_Erscheinungsterminttmmjj_Seitenzahl_Varianten erfolgen. Wenn Daten nicht im korrekten Format angeliefert werden, fallen Bearbeitungskosten an.
Sonstige Angaben
- Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage eines Musters abhängig. Wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben oder Fremdanzeigen enthalten, behält sich der Verlag die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor.
- Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss können nicht eingeräumt werden. Bei Vorlage mehrerer Beilagenaufträge für einen Tag können die Prospekte auch ineinander gesteckt der Zeitung beigefügt werden. Bei Beilagen über 50 g behält sich der Verlag ein Schieberecht vor.
- Beilagen, die durch Format und Aufmachung bei dem Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken, werden nicht angenommen. Beilagen, die entweder durch Format oder durch Aufmachung den Eindruck eines Bestandteiles des Anzeigenteiles erwecken, müssen auf halbes Höchstformat gefalzt angeliefert werden.
- Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Für Beilagen an bestimmten Tagen leistet der Verlag jedoch keine Gewähr. Der Verlag haftet nicht bei Verlust auf dem Vertriebswege. Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Zeitungsexemplar beigefügt werden.
- Überschüssige Beilagen werden am Erscheinungstag vernichtet.
- Bei nicht termingerechter Anlieferung sowie bei nicht fristgemäßem Rücktritt werden 35 % Ausfallgebühr der niedrigsten Gewichtsstufe berechnet.
- Liegt eine Kennung als Eindruck auf der Beilage vor, ist diese dem Verlag frühstmöglich mitzuteilen.